Vielleicht habt ihr euch im Zuge von Three Rivers in letzter Zeit auch schon mal Gedanken über Organspende gemacht - deshalb will ich es hier mal zum Thema machen. Bitte nehmt euch kurz Zeit, meinen Beitrag durchzulesen, denn er könnte für jeden von euch wichtig sein.
Viele Menschen stehen Organspende positiv gegenüber und haben dennoch keinen Organspendeausweis. Vielleicht weil man sich einfach noch nie groß Gedanken darüber gemacht hat. Oder weil man denkt, das ist bestimmt mit nem größeren Aufwand verbunden, etc.
Kennt ihr diese Momente in denen man denkt "Mmmmh ich hätt total Lust auf ein Eis aber ich bin zu faul um eins zu kaufen"? Wenn jemand mit einem Tablett voller Eisbecher um die Ecke kommen würde und man sich einfach eins nehmen könnte, dann würde man wahrscheinlich zugreifen.
In manchen Ländern kann man ganz einfach sein Organspende-Kreuzchen setzen, wenn man den Führerschein macht. Auf dem Führerschein wird dann vermerkt, dass man sich zur Organspende entschieden hat, falls einem irgendwas passieren sollte. Das ist toll, denn es ist einfach und die Leute werden mit der Entscheidung konfrontiert. In Deutschland gibt es das - soweit ich weiß - nicht. Man wird nie einfach so in einem simplen Formular gefragt, ob man Organspender werden möchte oder nicht. Sprich: es kommt niemand mit einem Tablett voller Organspendeausweise vorbei von dem man sich einfach nur einen nehmen muss, sondern man muss die Eigeninitiative auspacken und selbst losziehen um sich einen zu holen. Es ist keine große Sache und auch nicht kompliziert, aber man muss eben erst mal drauf kommen und dran denken. Denn einfach so wird man sonst nicht drauf gebracht...
Ich selbst habe seit 2 Jahren einen Organspendeausweis. Weil ich das Glück hatte, an so einem "Tablett" vorbeizulaufen auf dem blanko Organspendeausweise lagen, die man einfach selbst handschriftlich ausfüllen kann.
WICHTIG: mit einem Organspendeausweis drückt man nicht automatisch aus, dass man spenden möchte. Wer sich gegen Organspende entscheidet kann auf einem Ausweis auch einfach ganz deutlich ankreuzen, dass er NICHT spenden will. Und man kann auch ganz genau angeben, welche Organe man spenden möchte und welche nicht. Wenn jemand kein Problem damit hätte eine Niere zu spenden, aber z. B. aus Glaubensgründen oder ähnlichem nicht dazu bereit wäre, sein Herz "abzugeben", der kann das genau so festhalten.
Stell dir folgendes vor: du hast einen schweren Unfall. Es wird Hirntod festgestellt - keine Chance je wieder aufzuwachen, aber dein Körper lebt noch. Du hast keinen Organspendeausweis. Die Ärzte sind dazu verpflichtet, deinen Angehörigen zu sagen, dass du tot bist. Tot aber irgendwie noch nicht ganz, denn deine Organe sind noch am leben. Im gleichen Atemzug müssen die Ärzte deine Angehörigen fragen, ob du mal etwas von Organspende erwähnt hast. Oder - falls nicht - ob deine Organe mit Einverständnis deiner Angehörigen zur Spende freigegeben werden dürfen.
Man kann sich vorstellen, dass die Frage nach Organspende eine Frage ist, über die sich Angehörige in so einem schrecklich leidvollen Moment gar nicht wirklich Gedanken machen können. Aber sie müssen es.
Mit einem Organspendeausweis, den man bei sich trägt, wird Angehörigen so eine Entscheidung abgenommen. Wie auch immer man seine Entscheidung treffen möchte.
In allem was ich bisher geschrieben habe, habe ich eines der entscheidendsten Argumente noch gar nicht genannt: Organspende schenkt Leben!
Und weil ich jetzt so viel davon gesprochen habe, halte ich euch hier das "Tablett" entgegen:
Einfach anklicken, ausdrucken, sich ein paar Gedanken drüber machen, ausfüllen und in den Geldbeutel stecken. Fertig. Nein Moment: mit Verwandten und Freunden darüber sprechen. Und dann: Fertig. by Nina
Zu Ehren/in Honor Alex O'Loughlin
HINTERGRUNDINFORMATION
Acht Gründe, um über Organspende nachzudenken.
1. Organspende rettet Leben
Rund 94.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation genießen rund 70 Prozent der Empfänger ihr „zweites“ Leben. 2. Transplantation ist Erfolgsmedizin
Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können. 3. Ein Spender rettet viele Empfänger
Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben. 4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen
Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen ersparen kann. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und auch mitteilen. 5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben
Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Chance, als Empfänger das Leben gerettet zu bekommen, viel höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei etwa einem Prozent aller Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein. 6. Ärzte kämpfen um jedes Leben
Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt durch zwei unabhängige Neurologen nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll. 7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt
Den Leichnam des Spenders übergeben die Chirurgen in einem würdigen Zustand. Äußerlich sieht man dem Spender nichts an. Auf Wunsch bieten die Kliniken an, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können. 8. Organspende spendet auch Trost
Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung fürs Leben ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften.
Organspende in Deutschland: Zuverlässigkeit und Sicherheit für alle
Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahrzehnten ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Die vorangehende Organspende ist jedoch für die meisten Krankenhäuser eine nicht alltägliche Aufgabe. Um die Kliniken bei dieser Herausforderung effektiv zu beraten und zu entlasten, wurde im Zuge des Transplantationsgesetzes eine bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende eingerichtet. Diese Funktion hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) seit Mitte 2000 übernommen. Die DSO unterstützt etwa 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstationen und rund 50 Transplantationszentren im Organspendeprozess und stimmt die Zusammenarbeit von der Mitteilung eines möglichen Organspenders, über die Organentnahme bis zur Organübertragung ab.
Voraussetzungen für eine Organspende
Das Transplantationsgesetz hat zwei Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Geweben festgelegt: Der Tod des Menschen muss festgestellt sein und eine Zustimmung muss vorliegen. Die Diagnose Hirntod bedeutet der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm und ist damit der sichere Nachweis des Todes. Die Untersuchung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgt durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander. Beide Ärzte dürfen darüber hinaus weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, z. B. einen Organspendeausweis, verfasst oder ob er seinen Willen den Angehörigen mündlich mitgeteilt hat. Diese Fragen klärt der behandelnde Arzt oft mit Unterstützung eines DSO-Koordinators in einem Gespräch mit den Angehörigen. Hat der Verstorbene keine Festlegung zu Lebzeiten getroffen, werden die Hinterbliebenen um eine Entscheidung gebeten.
Ablauf einer Organspende im Krankenhaus
Nach einer Zustimmung veranlasst der Koordinator Untersuchungen der Organe auf mögliche Erkrankungen und Infektionen, um die Organempfänger vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Die Untersuchungsergebnisse zu Spender, Blutgruppe und Gewebemerkmalen leitet der Koordinator an die Organvermittlungsstelle Eurotransplant weiter, die mit Hilfe der Daten der Patienten auf der Warteliste die passenden Empfänger ermittelt und die zuständigen Transplantationszentren informiert. Die Zentren verständigen den Patienten und klären mit dem DSO-Koordinator alle weiteren medizinischen und organisatorischen Fragen. Die Vergabe von Spendeorganen erfolgt nach festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und Erfolgsaussicht. Die Chancengleichheit in der Organvergabe kommt in der bundesweit einheitlichen Warteliste zum Ausdruck. Bei der anschließenden Organentnahme ist der würdevolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Wie nach einem Eingriff an lebenden Patienten wird die Schnittführung verschlossen und verbunden. Der Spender kann aufgebahrt werden, so dass die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Eine Bestattung ist ohne zeitliche Verzögerung möglich. In einem Brief bedankt sich der DSO-Koordinator bei den Angehörigen sowie dem Intensiv- und OP-Team des Krankenhauses und informiert auf Wunsch über die Transplantationsergebnisse.
Umfassende Informationen zum Thema Organspende und den Organspendeausweis finden Interessierte unter
www.dso.de und www.organspende-info.de
Individuelle Fragen zur Organspende beantworten die Mitarbeiter des Infotelefons Organspende
0800 / 90 40 400 – eine Gemeinschaftsaktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der DSO.
Ansprechpartnerinnen:
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409, E-Mail:
presse@dso.de Internet: www.dso.de
und www.fuers-leben.de
Die häufigsten Fragen zur Organspende
Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe transplantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden.
Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird grundsätzlich ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung sowie ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen?
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Es existiert in Deutschland auch kein Widerspruchsregister (Eintragung der Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.
Genauso wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Tod festgestellt worden ist.
Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.
Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sicher gestellt sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.
Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der
Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.
Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet werden. Bei einer kleinen Gruppe von Patienten stellt sich die Frage einer Organspende: Die Durchblutung und die Funktionen ihres Gehirns sind aus verschiedenen Ursachen vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten. Erst wenn der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun.
Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400.
Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“
Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland?
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.
Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch von der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie unter www.dso.de und www.bzga.de
Das Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), beantwortet alle Fragen rund um die Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.bzga.de
oder
www.organspende-info.de
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
www.dso.de
Infotelefon Organspende: 0800/90 40 400 (montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr)